Obligatorisch ab 01.01.2014: Fahren mit Licht am Tag

Das Fahren mit Licht am Tag wird im Rahmen des Via Secura ab dem 1. Januar 2014 obligatorisch für alle Auto und Motorräder ab dem Baujahr 1970. Der Vorteil liegt ganz klar darin, dass Fahrzeuge mit Licht von vorne besser wahrgenommen werden und dadurch die Unfallrate sinkt.  

Realisierung der Massnahme:

  • Manuelles Einschalten des Abblendlichts
  • Abblendlicht koppeln mit der Zündung: das Abblendlicht wird zusammen mit der Zündung automatisch eingeschaltet
  • Tagfahrleuchten nachrüsten, die beim Starten des Motors eingeschaltet werden

Zudem ist es seit dem Februar 2011 Vorschrift in der EU und der Schweiz, dass alle neu homologierten Personenwagen ausgerüstet sein müssen mit Tagfahrlicht.

Wichtige Hinweise und Empfehlungen:

  • Es wird dringend empfohlen, das Abblendlicht oder Tagfahrlichter zu koppeln mit der Zündung bzw. dem Motor. So ist das Licht beim Fahren immer eingeschaltet und Bussen werden vermieden.
  • Lassen Sie den Einbau von Fachpersonen vornehmen: bei nachträglich eingebauten Tagfahrleuchten sind Vorschriften zu beachten bezüglich deren Masse und Positionierung.
  • Bei Dunkelheit, in Tunnels oder bei schlechter Witterung sind Tagfahrlichter nicht ausreichend! In solchen Situationen muss zwingend das Abblendlicht eingeschaltet werden (in einigen Ländern ist das Abblendlicht auch am Tag obligatorisch, z.B. Norwegen, Slowenien, Estland etc.)

Gerne beraten wir Sie, wie bei Ihrem Fahrzeug das Fahren mit Licht am Tag möglich ist, mit einer unverbindlichen Offerte!

Bei Fragen zum Thema „Fahren mit Licht am Tag“ sind wir gerne für Sie da! Tel. 071 913 33 66